Sie leiden an:
· Rücken- oder Gelenkschmerzen
· Verspannungen
· Osteoporose
· Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
· Wirbelsäulenschaden jeglicher Art
· Knie- und Schultergelenks-verletzungen
· Chronische Gelenkerkrankungen, Arthrosen
· Endoprothetisch versorgten Schulter, Hüft-,
Kniegelenken
· Morbus Bechterew
· Krebs
Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von
körperlichen Funktionen in Betracht kommen.
Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
So können Sie am Reha-Sport
teilnehmen!
1. Bitten Sie Ihren Arzt um eine
Verordnung für Reha-Sport.
(Jeder Arzt kann Ihnen ein Reha-Sport Rezept verschreiben,
es ist budgetfrei.)
2. Schicken Sie die Verordnung zur
Prüfung an Ihre Krankenkasse.
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3. Beginnen Sie mit dem Reha-Sport
beim:
Rehasport Gesundheit Handewitt
RGH
1.Vors. Wilfred Michaelis
Geschäftsstelle + Übungsraum:
Mühlenweg 55
24983 Unaften/Handewitt
Tel. 04608 / 97 383 12
rgh@rgh-info.de
Was ist Reha-Sport?
Zum Reha-Sport zählen Sport und sportliche Spiele, aber auch - abhängig von
den Teilnehmern, gezielte bewegungstherapeutische Übungen.
Möglich sind verschiedenste Sportarten und Übungen, abhängig von den
Erkrankungen und Behinderungen der Teilnehmer.
Reha-Sport findet immer in Gruppen an regelmäßigen Terminen statt, um den
Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern zu fördern.
Ziele des Reha-Sports
· Ausdauer und Kraft stärken
· Koordination und Flexibilität verbessern
· Selbstbewusstsein stärken, insbesondere Frauen und Mädchen
· Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Eigenverantwortung stärken und
Teilnehmer motivieren, auch nach dem verordneten Reha-Sport
weiter
Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports
Reha-Sport wird von Arzt verordnet und von der Krankenkasse,
Rentenversicherung zeitlich begrenzt als Pflicht-Leistung finanziert.
Im Regelfall 50 Übungseinheiten à 45 Minuten in
höchstens 18 Monaten.